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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

 

 

  1. Anbieter und Geltungsbereich
     

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Leistungen, welche Leon Fürtig (nachfolgend: „Produktionsfirma“) gegenüber Kund*innen / Auftraggeber*innen (nachfolgend: „Kunde“) erbringt. ​
       

    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Produktionsfirma nicht Bestandteil des Vertrages.
       

    3. Die AGB werden mit Annahme des Auftrags bzw. Auftragsbestätigung (vgl. § 2.1) Vertragsbestandteil. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
       

    4. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

       

  2. Vertragsschluss und Leistungserbringung
     

    1. Der Vertragsschluss erfolgt mit der rechtzeitigen Annahme eines verbindlichen Angebots der Produktionsfirma durch den Kunden, oder – sofern der Kunde eine Auftragsanfrage gestellt hat – mit Auftragsbestätigung durch die Produktionsfirma, beziehungsweise durch die tatsächliche Leistungserbringung der Produktionsfirma.
      Als unverbindlich gekennzeichnete Angebote oder Kostenvoranschläge dienen ausschließlich einer unverbindlichen Kostenorientierung und führen auch bei Annahme durch den Kunden nicht zu einem Vertragsschluss.
       

    2. Der Kunde hat auf mündlich kommunizierte Wünsche sowie auf die Ergänzung und Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs nur dann Anspruch, wenn diese durch die Produktionsfirma schriftlich bestätigt wurden.
       

    3. Die Produktionsfirma erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen dem Vertragsschluss zu Grunde liegenden Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
       

    4. Die Parteien sollen Details zum Auftrag wie Art (z. B. Format, Stil), Umfang (z. B. Länge, Maße, Dateigröße, Anzahl der Bilder) und sonstige relevante Details (zu verwendende Software, Auflösung von Bild- und Videodateien etc.) festlegen. Vom Kunden ausdrücklich gewünschte Details zur Umsetzung sind schriftlich mit der Produktionsfirma zu fixieren. Sofern keine konkreten Angaben gemacht bzw. vereinbart wurden, kann die Produktionsfirma diesbezüglich nach ihrem freien Ermessen entscheiden.

       

  3. Werk, Übergabe und Abnahme
     

    1. Werke im Sinne dieser AGB sind alle von der Produktionsfirma erbrachten Leistungen, gleich in welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Fotos, Videos, Designs, Animationen, Werbungen, Texte, sonstige audiovisuelle Materialien usw.).
       

    2. Die Produktionsfirma schuldet grundsätzlich Leistungen mittlerer Art und Güte gemäß branchenüblichen handwerklichen und künstlerischen Standards. Dabei entsprechen die geschuldeten Leistungen dem Stil der Produktionsfirma; sofern der Kunde einen hiervon abweichenden Stil wünscht, hat er darauf nur Anspruch, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
       

    3. Die Übergabe des Werks erfolgt zeitnah nach Abschluss der Arbeiten. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Produktionsfirma schriftlich als solche bestätigt worden sind; Im Übrigen sind vereinbarte Lieferzeiten bloße Richtwerte, welche sich insbesondere auf Grund technischer Probleme, äußerer Umstände oder verzögerter Mitwirkung des Kunden verschieben können.
      Etwaige Fristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb der Produktionsfirma durch höhere Gewalt oder andere von der Produktionsfirma nicht zu vertretende Umstände verursacht worden sind; gleiches gilt für einen etwaigen Zahlungsverzug des Kunden bei monatlichen Teilbeträgen oder monatlich vereinbarten Zahlungen.
       

    4. Die Übergabe des Werks erfolgt in einem gängigen Dateiformat. Die Bereitstellung erfolgt nach Wahl der Produktionsfirma entweder auf einem physischen Datenträger (z. B. USB-Stick) oder durch elektronische Übermittlung, insbesondere per E-Mail oder über andere Nachrichtendienste bzw. Filehoster (z. B. Download-Link über Dropbox oder WeTransfer), an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
       

    5. Die Produktionsfirma ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien der übergebenen Werke aufzubewahren.
      Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Wiedergabe der Werke sicherzustellen (z. B. Kompatibilität mit den verwendeten Wiedergabegeräten und Softwarelösungen).
       

    6. Der Kunde hat gegenüber der Produktionsfirma nach Ablieferung des Werks etwaige Mängel innerhalb von sieben Werktagen mitzuteilen; sofern der Kunde keine Mängel mitteilt, gilt das Werk mit Ablauf der Frist als abgenommen.
       

    7. Hat der Kunde die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung grundsätzlich als erfolgt.

       

  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
     

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produktionsfirma bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen und Daten für die Produktionsfirma zugänglich zu machen.
      Sofern der Kunde Inhalte wie Texte, Grafiken, Logos, Videos etc. (nachfolgend: „Inhalte“) anliefert bzw. anliefern muss, hat er diese der Produktionsfirma rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität und dem richtigen Format rechtefrei zu übergeben.
       

    2. Der Kunde hat für eine gute Erreichbarkeit Sorge zu tragen und die Produktionsfirma über Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich zu informieren. Im Zweifel orientiert sich die Produktionsfirma an den Daten aus dem Impressum der Website des Kunden.
       

    3. Der Kunde hat für die Einhaltung aller ggfs. für den Auftrag erforderlichen Vorschriften, insbesondere Drehgenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Einhaltung von Auflagen, GEMA Gebühren, usw. Sorge zu tragen.
       

    4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Produktionsfirma für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

       

  5. Nutzungsrechte
     

    1. Der Produktionsfirma stehen an allen von ihr geschaffenen Werken die Rechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG nicht erreicht ist. Die Produktionsfirma gilt im Hinblick auf etwaige von ihr erstellten Videos und Animationen als Filmhersteller und ausschließlicher Rechteinhaber im Sinne des § 89 UrhG.
       

    2. Der Kunde erhält im Zweifel ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Werks zu dem im Vertrag genannten Zweck. Die Rechteübertragung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Zahlung des Vergütungsanspruchs der Produktionsfirma durch den Kunden. 
       

    3. Jede über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung der Werke bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung.Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte, die Unterlizenzierung, eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Erweiterung der Nutzung, die Nutzung in weiteren Medien oder Kanälen, die Bearbeitung oder Umgestaltung der Werke sowie deren Archivierung oder erneute Verwendung über den vereinbarten Zweck hinaus.
       

    4. Die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
       

    5. Zur Herausgabe von Rohmaterial, offenen und Originaldateien etc. oder Datenträgern ist die Produktionsfirma nicht verpflichtet.
       

    6. Die Produktionsfirma ist in angemessener Weise als Ersteller des Werkes zu benennen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Produktionsfirma ist der Kunde nicht berechtigt, etwaige Logos und Urhebervermerke aus dem Werk zu entfernen oder dieses zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, ergänzen, synchronisieren oder sonst wie zu ändern. Enthält das Werk keine Urhebervermerke, hat der Kunde bei der Nutzung auf die Produktionsfirma in einer dem Medium üblichen Art und Weise hinzuweisen (z. B. Namensnennung und Linksetzung zur Website der Produktionsfirma).

       

  6. Referenznennung
     

    1. Die Produktionsfirma darf das Werk zu Zwecken der Eigenwerbung für ihre Dienstleistungen gegenüber potentiellen Neukunden verwenden, beispielsweise als Werbung im Internet, insbesondere auf der Website, auf YouTube oder in Sozialen Medien, sowie zu Zwecken der öffentlichen Vorführung (z. B. anlässlich von Wettbewerben oder Festivals).
       

    2. Die Produktionsfirma ist berechtigt, handelsübliche Kennzeichen des Kunden (z. B. grafisches Logo) sowie den Namen des Kunden als Referenz zu nennen, insbesondere diese in Onlinemedien zu Werbezwecken wiederzugeben.

       

  7. Rechtegarantien
     

    1. Sofern die Produktionsfirma auf Drittmaterial (z. B. Stockfotos und/oder -videos) zurückgreift, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. Die Produktionsfirma ist lediglich zu einer ordnungsgemäßen Lizenzierung verpflichtet und insbesondere nicht zur lückenlosen Nachforschung der Lizenzierungskette bis hin zum eigentlichen Urheber des Materials; die Haftung der Produktionsfirma beschränkt sich insoweit auf ein Auswahlverschulden.
       

    2. Der Kunde versichert, dass durch die von ihm angelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere sichert der Kunde zu, dass weder von ihm, noch durch die angelieferten Inhalte, rechtswidrige, insbesondere verleumderische, hetzerische, gewaltverherrlichende, rechtspopulistische oder damit vergleichbare Aussagen und Werte vertreten bzw. kommuniziert werden; bei einem Verstoß steht der Produktionsfirma das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung zu. 
       

    3. Der Kunde versichert, dass alle involvierten Personen mit der Erstellung und Verwendung des Werks einverstanden sind; dies betrifft insbesondere die Rechte am eigenen Bild der abgebildeten Personen sowie Rechte Dritter wie Urheber-, Kennzeichen- oder Namensrechte. Im Bedarfsfalle hat der Kunde entsprechende Nachweise (z. B. Modelagreements, Property Release) vorzulegen. Der Kunde trägt das Risiko von Ansprüchen Dritter im Hinblick auf Rechte am Objekt, abgebildeten Personen, Marken etc., welche Gegenstand der von der Produktionsfirma im Auftrag des Kunden gefertigten Leistungen sind. Entsprechendes gilt für von dem Kunden zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung gestellte Inhalte.
       

    4. Beauftragt der Kunde die Produktionsfirma mit der Bearbeitung fremder Werke, versichert der Kunde, dass er zur Bearbeitung berechtigt ist. Auf Anforderung hat der Kunde entsprechende Nachweise (z. B. Rechtequittungen) in angemessenem Umfang vorzulegen.
       

    5. Der Kunde stellt die Produktionsfirma von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechten, resultieren, eingeschlossen der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

       

  8. Vergütung
     

    1. Die Produktionsfirma hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Ist eine solche nicht vereinbart, hat die Produktionsfirma Anspruch auf eine branchenübliche Vergütung auf Stundenhonorarbasis; gleiches gilt, wenn die Produktionsfirma zusätzliche Leistungen, welche vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, auf Wunsch des Kunden erbringt. 
       

    2. Ist im Auftrag eine bestimmte Anzahl Stunden oder ein Zeitrahmen vereinbart, welche die Produktionsfirma tätig sein soll, wird darüber hinaus gehender Mehraufwand auf Basis des üblichen Stundensatzes berechnet. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Arbeitsbeginn Änderungen wünscht, die über etwaige vereinbarte Korrekturschleifen hinausgehen.
       

    3. Ein Anspruch auf Umsetzung der Änderungen des Leistungsgegenstandes des Auftrags besteht nur, wenn die Produktionsfirma die Änderung schriftlich bestätigt.
       

    4. Bei erforderlichen Reisen werden die üblichen angemessenen Kosten (Kilometervergütung, Erstattung Tickets usw.) vergütet. Erforderliche Übernachtungskosten und Spesen sind zu erstatten.
       

    5. Die Vergütung ist grundsätzlich mit Abschluss des Auftrags und Übergabe der Leistungen an den Kunden fällig. Zahlungsansprüche werden spätestens vierzehn Werktage nach Übersendung der Rechnung fällig.
       

    6. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Erforderliche Nebenkosten und Abgaben (Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten, Künstlersozialabgabe, GEMA Gebühren etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden diesem ggfs. weiterberechnet.
       

    7. Mit Abschluss des Auftrages ist die Produktionsfirma berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen. Zudem kann die Produktionsfirma nach Erbringung einer Teilleistung angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Die Produktionsfirma kann bis zur Bezahlung von Anzahlung und/oder Abschlagszahlungen von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen; gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit einem Teil offener Forderungen in Verzug befindet.

       

  9. Beendigung
     

    1. Kündigt der Kunde den Vertrag, behält die Produktionsfirma den vereinbarten Anspruch auf die gesamte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).
       

    2. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden 14 Tage oder weniger vor dem geplanten Beginn der Arbeiten, ist die Produktionsfirma berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
      Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gleiches gilt entsprechend für die schuldhafte Nichtwahrnehmung vereinbarter Termine durch den Kunden.
       

    3. Bei kurzfristig vereinbarten Leistungen mit einem Vorlauf von weniger als 14 Tagen ist im Falle der Kündigung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung geschuldet.

       

  10. Vertraulichkeit 
     

    1. Die zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen, Dateien und sonstigen Materialien sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle Informationen zu geschäftlichen Daten, Know-How und Betriebsgeheimnissen, die entweder als solche ausdrücklich bezeichnet sind oder sich aus der Natur der Sache als besonders vertraulich und schützenswert ergeben.
       

    2. Insbesondere sind Inhalte von Beratungs- und Konzeptionierungsgesprächen vertraulich. Von der Produktionsfirma erstellte Konzepte, ob mündlich oder in anderer Form festgehalten, dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Produktionsfirma nicht verwendet und insbesondere nicht weitergegeben werden.

       

  11. Haftung 
     

    1. Die Produktionsfirma haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Produktionsfirma haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Nebenpflichtverletzungen ausgeschlossen.
       

    2. Die Produktionsfirma haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern sie nicht schuldhaft gegen die im Vertrag festgelegten ausdrücklichen Vorstellungen und Wünsche des Kunden verstoßen hat.
       

    3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beeinträchtigungen der Leistungserbringung oder der Qualität der Werke, die auf äußeren, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbaren Umständen oder auf subjektiven Vorstellungen und Erwartungen des Auftraggebers beruhen.
      Dies gilt insbesondere für witterungsbedingte Einflüsse, ungünstige oder unzureichende Lichtverhältnisse, räumliche oder organisatorische Gegebenheiten der Location, eingeschränkte Zugänglichkeit, fehlende oder verspätet bereitgestellte Personen, Requisiten oder sonstige Materialien sowie sonstige Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
      Abweichungen des Werkes von den subjektiven, geschmacklichen oder ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar, sofern das Werk dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
      Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort sowie die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Auftrags sicherzustellen.
       

    4. Längen-/Größen und vergleichbare Angaben im Angebot sind stets Schätzwerte und können über- oder unterschritten werden, sofern die Umstände oder die künstlerische Umsetzung dies erfordern; entsprechende Abweichungen stellen insoweit keinen Mangel dar.
       

    5. Die Produktionsfirma kann nicht gewährleisten, dass Netzwerke und Server Dritter (z. B. von Hostingprovidern) unterbrechungs- und fehlerfrei funktionieren.
       

    6. Die Produktionsfirma ist nicht zur Datensicherung bzgl. übergebener Werke oder der von ihr verwalteten Accounts, Datenbanken etc. verpflichtet. Sie haftet nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten. Nach Übergabe der Daten ist der Kunde selbst zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Sicherung von Daten verpflichtet.
       

    7. Die Produktionsfirma kann insbesondere im Bereich des Marketings keine Garantie dafür übernehmen, dass sich die Umsätze des Kunden oder bestimmte Kenngrößen wie Follower etc. erhöhen. Auch wenn eine Steigerung auf Grund des Engagements der Produktionsfirma sehr wahrscheinlich ist, hängt dies letztlich von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs der Produktionsfirma stehen.

       

  12. Ausfall, höhere Gewalt
     

    1. Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt – hierzu zählen insbesondere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder technische Störungen – nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, auch nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
       

    2. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig nach Aufwand oder vereinbarten Meilensteinen zu vergüten.
       

    3. Soweit möglich, werden die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder verschoben.


       

  13. Datenschutz (Vertragliche Regelungen)

     

    1. Die Parteien beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Produktionsfirma verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie ggf. weiterer betroffener Personen ausschließlich, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertrages, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO).

       

    2. Soweit die Produktionsfirma im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten verarbeitet, handelt sie grundsätzlich als eigener Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO liegt nur dann vor, wenn diese ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wird. In diesem Fall schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

       

    3. Je nach Auftrag können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Vertrags- und Abrechnungsdaten
Projektbezogene Inhalte
Bild- und Videodaten, auf denen Personen erkennbar sein können
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken.

       

    4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und dass er berechtigt ist, diese an die Produktionsfirma weiterzugeben.
Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen (z. B. bei Bild- und Videoaufnahmen) vorliegen.

       

    5. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. Hosting-, Cloud- oder Übermittlungsdienste) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

       

    6. Die Produktionsfirma trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung zu schützen.
Ein absoluter Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden.

       

    7. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsdurchführung und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

       

    8. Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Anfragen hierzu sind an die Produktionsfirma zu richten.

       

    9. Die Produktionsfirma haftet im Bereich des Datenschutzes ausschließlich nach Maßgabe der in diesen AGB geregelten Haftungsbestimmungen.

       

  14. Schlussbestimmungen
     

    1. Sofern in diesen AGB von Schriftform die Rede ist, genügt auch die Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp, SMS, Instagram, etc.).
       

    2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Produktionsfirma, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Produktionsfirma als Gerichtsstand vereinbart.
       

    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
       

    4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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